Beteiligung gem. VerpackG
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die zuvor gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie den Betrieb von Rücknahmesystemen und die behördliche Aufsicht. Unter anderem bestimmt das VerpackG, dass alle Hersteller und Vertreiber, welche mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, in Verkehr bringen, sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen haben.
Dem privaten Endverbraucher gleichgestellt sind bestimmte gewerbliche oder öffentliche Anfallstellen; z.B. Gaststätten, Krankenhäuser, Niederlassungen von Freiberuflern oder auch bestimmte Handwerks- oder Landwirtschaftliche Betriebe (siehe dazu § 3 Abs.11 VerpackG).
Für das Inverkehrbringen von Serviceverpackungen sieht das Verpackungsgesetz eine Ausnahme vor. Sie können die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Serviceverpackungen entweder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System beteiligen oder die Pflicht zur Systembeteiligung von Serviceverpackungen an Ihren Vorvertreiber, also uns, delegieren. Als Serviceverpackungen gelten Verkaufsverpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Wir arbeiten mit einem anerkannten Systembetreiber (Duales System) auf der Grundlage eines speziellen Beteiligungsvertrages zusammen. Unsere Registrierung bei der Zentralen Stelle ist erfolgt. Mit Ihrer Beauftragung zur Systembeteiligung der von Ihnen erworbenen Serviceverpackungen erfüllen wir für Sie auch die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle. Die für die Beteiligung dieser Verpackungen beim Dualen System entstehenden Kosten übernehmen wir. In diesem Fall sind im Kaufpreis der Serviceverpackungen diese Kosten enthalten. Die von uns beteiligten Verpackungsmengen wir als Nachweis/Vermerk auf Ihrer Rechnung auf.
Bitte beachten Sie, dass wir die Beteiligung nicht rückwirkend für Sie veranlassen können.
Weitere Informationen, Ausführungen, Hinweise und Werkzeuge finden Sie auf den folgenden Seiten:
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Zentrale Stelle: https://www.verpackungsregister.org/
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Katalog und Leitfaden: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-
systembeteiligungspflicht/
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Verpackungsregisters LUCID: https://lucid.verpackungsregister.org/
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Entsorger Zentek: https://www.zentek.de/
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Online-Entsorgungsportal Zmart24: https://www.zmart24.de/